Nutzungsbedingungen
Zuletzt aktualisiert am 06.11.2025
EINWILLIGUNG IN DIE NUTZUNGSBEDINGUNGEN
Diese Nutzungsbedingungen stellen eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen Ihnen (im Folgenden „prüfungsteilnehmende Person“, „Sie“, „Ihr/e“ oder „Ihren“) und dem Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (im Folgenden „IMPP“, „wir“ oder „uns“) dar, die Ihren Zugriff auf und Ihre Nutzung des IMPP ERA-Dienstes (im Folgenden „Dienst“) zum Abruf der individuellen elektronischen Ergebnisinformation (im Folgenden „Ergebnisinformation") betrifft.
Mit dem Akzeptieren der Nutzungsbedingungen sowie dem Zugriff auf den Dienst erklären Sie, dass Sie diese Bedingungen gelesen und verstanden haben und damit einverstanden sind, an diese Bedingungen gebunden zu sein. Sie verpflichten sich ferner, keine technischen Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz der elektronischen Ergebnisinformation zu umgehen. Wenn Sie nicht mit allen Bedingungen einverstanden sind, ist es Ihnen ausdrücklich untersagt, den Dienst zu nutzen. In diesem Fall müssen Sie die Nutzung des Dienstes unverzüglich einstellen.
Ergänzende Nutzungsbedingungen, AGB oder Dokumente, die von Zeit zu Zeit zu diesem Dienst veröffentlicht werden, werden hiermit ausdrücklich durch Bezugnahme in diese Nutzungsbedingungen aufgenommen. Wir behalten uns das Recht vor, nach eigenem Ermessen jederzeit und ohne Angabe von Gründen Änderungen oder Anpassungen an diesen Nutzungsbedingungen vorzunehmen oder den Dienst einzustellen. Wir informieren Sie über alle Änderungen, indem wir das Datum der "letzten Aktualisierung" dieser Nutzungsbedingungen aktualisieren. Sie verzichten auf das Recht, über jede einzelne Änderung gesondert informiert zu werden.
Die Ergebnisinformation ist mit einem qualifizierten elektronischen Siegel versehen. Das Siegel und hierüber die Integrität und Authentizität des Dokuments können ausschließlich digital mittels geeigneter PDF-Programme verifiziert werden.
Die durch den Dienst zur Verfügung gestellten Informationen sind nur für die prüfungsteilnehmenden Personen persönlich bestimmt und nur über Ihre individuellen Zugangsdaten abrufbar. Die Weitergabe an oder die Nutzung durch natürliche oder juristische Personen in Rechtsordnungen oder Ländern, in denen eine solche Weitergabe oder Nutzung gegen Gesetze oder Vorschriften verstößt oder das IMPP einer Registrierungspflicht in einer solchen Rechtsordnung oder einem solchen Land unterwerfen würde, ist nicht vorgesehen. Greifen Personen von anderen Orten aus auf den Dienst zu, tun sie dies auf eigene Initiative und sind allein für die Einhaltung der örtlichen Gesetze verantwortlich, sofern und soweit diese anwendbar sind.
Hinweis: Der Dienst umfasst ausschließlich die Staatsexamenskampagne des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (M2) im Herbst 2025. Darüber, ob das IMPP diesen Dienst zukünftig für weitere Staatsexamenskampagnen anbieten wird, wird auf der Homepage des IMPP rechtzeitig vor den nächsten Prüfungen informiert werden.
§ 1 - Geltungsbereich
- Die Nutzungsbedingungen regeln den Zugang zu und die Nutzung des Dienstes durch berechtigte NutzerInnen.
- Der Dienst ist ausschließlich zur Nutzung durch prüfungsteilnehmende Personen bestimmt, die am Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung im Herbst 2025 teilgenommen und von dem für Sie zuständigen Landesprüfungsamt („LPA“) ein entsprechendes Zugangsdokument erhalten haben.
- Durch den Dienst werden ausschließlich Ergebnisinformationen bekannt gegeben.
§ 2 - Zweck des Dienstes und der Ergebnisinformation
- Das IMPP stellt in Abstimmung mit den Landesprüfungsämtern („LPÄ“) den prüfungsteilnehmenden Personen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung im Herbst 2025 mit diesem Dienst die Möglichkeit zur Verfügung, eine Ergebnisinformation zu dieser Prüfung als PDF-Dokument herunterzuladen.
- Dieser Dienst dient rein informativen Zwecken. Die Ergebnisinformation ist rechtlich nicht bindend. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des IMPP, den dieses in der Zusammenarbeit mit den LPÄ anbietet. Die Ergebnisinformation ersetzt in keiner Weise die von den zuständigen LPÄ versendeten, offiziellen, endgültigen und rechtsverbindlichen Ergebnismitteilungen, Bescheide und Zeugnisse.
§ 3 - Zugangsvoraussetzungen zum Dienst
Der Zugriff auf den Dienst ist ausschließlich den prüfungsteilnehmenden Personen möglich und gestattet, die am Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung im Herbst 2025 teilgenommen und denen von ihrem LPA eine individuelle Zugangsberechtigung erteilt wurde. Die Zugangsdaten sind höchstpersönlich und nicht übertragbar. Sie sind vertraulich und dürfen insbesondere nicht an Dritte weitergegeben werden.
§ 4 - Individuelle Ergebnisinformation und Ihre Verwertung
- Die Ergebnisinformation stellt eine individuelle Information für jede prüfungsteilnehmende Person dar. Sie ist die verifizierbare und unveränderbare Vorabinformation des Prüfungsergebnisses des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung im Herbst 2025 und dient als solche zum ausschließlich persönlichen Gebrauch.
- Die Ergebnisinformation wird ohne Gewähr der Richtigkeit des mitgeteilten Ergebnisses bereitgestellt. Solange und soweit erforderlich behält sich das IMPP vor, die Ergebnisinformation einer jeden prüfungsteilnehmenden Person anzupassen oder zu ändern. Im Falle einer solchen Anpassung oder Änderung wird die Frist nach § 5 Abs. 2 erneut in Gang gesetzt.
- Die rechtsverbindlichen Ergebnismitteilungen, Bescheide und Zeugnisse für Ihr Staatsexamen werden ausschließlich von dem für Sie zuständigen LPA übermittelt. Im Falle einer Abweichung dieser Unterlagen von der Ergebnisinformation des IMPP sind die Mitteilungen des LPA die allein gültigen.
- Eine Verwertung, insbesondere Weitergabe, Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Nutzung der Ergebnisinformation außerhalb des vorgesehenen Zwecks (§ 2) ist ohne Zustimmung des IMPP nicht gestattet.
§ 5 - Zeitliche Verfügbarkeit der Ergebnisinformation
- Die Ergebnisinformation ist nur für einen begrenzten Zeitraum verfügbar. Sie wird unmittelbar nach Ablauf der Frist nach Abs. 2 automatisch gelöscht.
- Jede Ergebnisinformation ist ab dem Tag Ihrer Veröffentlichung für einen Zeitraum von 4 Wochen abrufbar. Für den Fall von Änderungen oder Anpassungen nach § 4 Abs. 2 wird die Frist nach § 5 Abs. 2 S. 1 erneut in Gang gesetzt.
§ 6 - Pflichten der prüfungsteilnehmenden Person
- Der prüfungsteilnehmenden Person ist es selbst überlassen, innerhalb der Abruffrist (§ 5 Abs. 2 S.1) die Ergebnisinformation eigenständig zu sichern.
- Die prüfungsteilnehmende Person hat sicherzustellen, dass Ihr Zugang nicht von unbefugten Dritten genutzt wird.
§ 7 - Haftung
Die Bereitstellung der Ergebnisinformation ist eine freiwillige Leistung des IMPP, unterstützt durch die LPÄ. Die Ergebnisinformation ist rechtlich nicht bindend. Ein Anspruch auf sowie eine Gewähr für die Richtigkeit der Ergebnisinformation ist ausgeschlossen. Das IMPP übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die aus der Nutzung des Dienstes bzw. der Ergebnisinformation und im Vertrauen auf die hierin enthaltenen Vorabinformationen entstehen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch Verzögerungen, Fehler oder Auslassungen bei der Übermittlung oder Darstellung der Ergebnisinformation entstehen. Die Nutzung des Dienstes erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko.
§ 8 - Datenschutz
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
- Das IMPP legt Wert auf die Privatsphäre der berechtigten Nutzer. Im Rahmen des Dienstes werden lediglich folgende Daten erhoben:
- IP-Adresse und Datum des Downloads: Diese Daten werden ausschließlich zu Logging- und Sicherheitszwecken gespeichert. Sie werden automatisch gelöscht, sobald die zugehörige Ergebnisinformation ebenfalls gelöscht wird.
§ 9 - Verschlüsselung und Umgang mit der heruntergeladenen Ergebnisinformation
- Die Ergebnisinformation wird auf den Systemen des IMPP verschlüsselt gespeichert. Zum Entschlüsseln der Ergebnisinformation benötigen Sie ein Entschlüsselungspasswort. Dieses Passwort erhalten Sie in einem separaten Zugangsdokument, welches Ihnen von Ihrem jeweiligen LPA überlassen wird.
- Die PDF-Datei, die Sie herunterladen können, ist entschlüsselt. Der weitere Umgang mit dieser Datei nach dem Download liegt unter Berücksichtigung der Regelungen in § 2 und § 4 der Nutzungsbedingungen vollständig in Ihrer Verantwortung.
§ 10 - Schlussbestimmung
Das IMPP behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden der prüfungsteilnehmenden Person durch die Ergänzung des Datums der letzten Aktualisierung in „Zuletzt aktualisiert am ...“ mitgeteilt.