Auf dieser Seite stellt Ihnen das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) Ihre elektronische Ergebnisinformation zur abgelegten Staatsprüfung zum Download bereit.
📖 Kurzanleitung: So funktioniert der Ergebnisabruf
🛑 Bevor Sie starten: Was Sie benötigen
Um Ihr Ergebnis abzurufen, benötigen Sie zwei Dinge, die Sie im Vorfeld von Ihrem zuständigen Landesprüfungsamt (LPA) erhalten haben:
- Den persönlichen Link zu Ihrem Ergebnis.
- Das Entschlüsselungspasswort.
📥 Schritt-für-Schritt zum Ergebnis-Download
Schritt 1: Link aufrufen
Klicken Sie auf den persönlichen Link, den Sie vom LPA erhalten haben. Es öffnet sich eine Seite mit der Überschrift Nutzungsbedingungen & Dokumentenabruf.
Schritt 2: Ergebnis herunterladen (Option A)
Auf der linken Seite finden Sie den Bereich Option A: Dokument jetzt abrufen.
- Scrollen Sie im Textfeld der Nutzungsbedingungen vollständig nach unten. Erst wenn Sie das Ende des Textes erreicht haben, wird der Download-Button freigeschaltet.
- Geben Sie in das Feld darunter Ihr Entschlüsselungspasswort ein. Achten Sie dabei auf Groß- und Kleinschreibung.
- Klicken Sie auf den nun aktiven Button Ergebnis-PDF herunterladen.
- Ihr Browser lädt nun die PDF-Datei mit Ihrem Ergebnis herunter.
💡 Tipp: Der Button lässt sich nicht klicken? Wenn der Button grau und inaktiv bleibt, prüfen Sie bitte, ob der Scrollbalken im Textkasten der Nutzungsbedingungen wirklich ganz unten angekommen ist.
⏱️ Wichtiger Hinweis zur Zeit: Aus Sicherheitsgründen haben Sie nach dem Öffnen der Seite 15 Minuten Zeit, um das Passwort einzugeben. Dauert es länger, ist das kein Problem: Laden Sie die Seite in Ihrem Browser einfach neu (F5-Taste) und versuchen Sie es noch einmal.
📧 Freiwillig: Über Änderungen informiert bleiben (Option B)
Gelegentlich kann es vorkommen, dass Prüfungsergebnisse nachträglich korrigiert oder aktualisiert werden. Wenn Sie darüber automatisch informiert werden möchten:
- Gehen Sie auf der Download-Seite auf die rechte Seite zu Option B: Update-Benachrichtigung.
- Tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse in das Feld ein.
- Klicken Sie auf Benachrichtigung aktivieren.
- Es erscheint eine Bestätigungsseite mit einem grünen Haken. Sie werden nun automatisch per E-Mail benachrichtigt, falls das IMPP eine neue Version Ihres Dokuments hochlädt.
🆘 Hilfe bei Problemen
Falls etwas nicht wie geplant funktioniert, finden Sie hier die schnelle Lösung:
❌ Fehlermeldung: "Abruf fehlgeschlagen" (Rotes Kreuz)
- Was ist passiert? Entweder war das eingegebene Passwort falsch, Sie haben mehrfach auf den Button geklickt oder die 15-Minuten-Frist ist abgelaufen.
- Die Lösung: Keine Sorge. Klicken Sie einfach auf den Button Zurück zur Passworteingabe. Geben Sie Ihr Passwort erneut in Ruhe ein und klicken Sie auf Herunterladen.
📄 Fehlermeldung: "Dokument nicht gefunden"
- Was ist passiert? Für Ihren Link liegt aktuell kein Dokument (mehr) vor. Entweder hat das LPA die Daten noch nicht übermittelt, oder die Frist von 28 Tagen ist abgelaufen.
- Die Lösung: Sie können auf dieser Fehlerseite Ihre E-Mail-Adresse eintragen und auf Bei Datenverfügbarkeit benachrichtigen klicken. Das System informiert Sie automatisch, sobald die Daten eintreffen!
📌 Wichtige Fakten zum Schluss
- Rechtliche Bindung: Verbindlich ist ausschließlich der schriftliche Bescheid, den Sie vom LPA erhalten.
- Löschung nach 28 Tagen: Ihr Dokument wird exakt 28 Tage nach Bereitstellung unwiderruflich gelöscht. Bitte speichern Sie die PDF-Datei daher gut ab.
- Support: Bei technischen Problemen nutzen Sie den Bereich "Kontakte" ganz unten auf der Seite. Bei Fragen zum Inhalt Ihres Ergebnisses oder fehlenden Passwörtern wenden Sie sich an Ihr LPA.
Wichtige Hinweise
Verfügbarkeit:
Ihre elektronische Ergebnisinformation sind für einen Zeitraum von 28 Tagen ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung abrufbar. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten unwiderruflich gelöscht.
Aktualisierungen:
Information zur Bereitstellung der Ergebnisse sowie mögliche Änderungen an den vorläufigen Ergebnissen werden auf der IMPP-Homepage veröffentlicht. Im Falle von Änderungen werden die Landesprüfungsämter gesondert informiert, um die Prüfungsteilnehmenden in Kenntnis zu setzen.